Die Diözese Eisenstadt sucht eine(n) Pastoralassistentin/Pastoralassistenten für die Leitung der Seelsorgestelle am Pflegeheim St. Peter mit Wachkomastation und Mitarbeit in der Seelsorge am Landeskrankenhaus in Oberpullendorf
Dienstvorgesetzte Stelle ist das Referat für Krankenseelsorge im Pastoralamt.
Der Aufgabenbereich umfasst die Seelsorge in den beiden allgemeinen Pflegestationen, schwerpunktmäßig die Seelsorge an der Wachkomastation, aber auch die Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge.
Daher gestalten Sie Ihre Tätigkeiten in Absprache und Zusammenarbeit mit der Leiterin der Seelsorgestelle im LKH Oberpullendorf. Das betrifft die Seelsorge im LKH, aber auch die Koordinierung der priesterlichen Dienste und eine gegenseitige Urlaubsvertretung.
1. Aufgabenbereich
2. Erforderliche Voraussetzungen
3. Beschäftigungsausmaß
4. Entlohnung
5. Bewerbung
6. Anstellung
Dienstvorgesetzte Stelle ist das Referat für Krankenseelsorge im Pastoralamt.
Der Aufgabenbereich umfasst die Seelsorge in den beiden allgemeinen Pflegestationen, schwerpunktmäßig die Seelsorge an der Wachkomastation, aber auch die Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge.
Daher gestalten Sie Ihre Tätigkeiten in Absprache und Zusammenarbeit mit der Leiterin der Seelsorgestelle im LKH Oberpullendorf. Das betrifft die Seelsorge im LKH, aber auch die Koordinierung der priesterlichen Dienste und eine gegenseitige Urlaubsvertretung.
1. Aufgabenbereich
- Pflege eines regelmäßigen Kontaktes zur Leitung des Pflegeheims.
- Seelsorgliche Begleitung der Patient/innen, ihrer Angehörigen und des Pflegepersonals auf den allgemeinen Pflegestationen
- Seelsorgliche Begleitung der Patient/innen, ihrer Angehörigen und des Pflegepersonals auf den vereinbarten Stationen im Krankenhaus
- Vorbereitung und Gestaltung liturgischer Feiern, Mitarbeit in Sakramentenpastoral und Liturgie
- Begleitung der Patient/innen auf der Wachkomastation, vor allem auf nonverbaler Ebene
- Begleitung Angehöriger von Patient/innen auf der Wachkomastation
- Begleitung des Personals auf Wunsch
2. Erforderliche Voraussetzungen
- Abgeschlossene theologische seelsorgliche Berufsausbildung (Theologiestudium oder Seminar für kirchliche Berufe bzw. vergleichbarer Ausbildungsvorgang) und bereits pastorale Praxis; liturgische Gestaltungskompetenz
- Absolvierung der KSA (Klinische Seelsorgeausbildung) bzw. die Bereitschaft, diese innerhalb der ersten drei Dienstjahre zu absolvieren
- Bei Nichtvorhandensein praktischer Erfahrungen die Bereitschaft, ein Praktium in der Pflegeheimseelsorge zu absolvieren
- Einsatzfreudigkeit, Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit; ökumenische Offenheit und respektvolle Haltung gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen
- Bereitschaft, sowohl das Krankenhaus als auch das Pflegeheim als ein interdisziplinäres System zu verstehen und zu respektieren, den Beitrag der Seelsorge im Sinne von persönlichem Glauben rücksichtsvoll einzubringen
- Sensibilität und physische und psychische Belastbarkeit im Hinblick auf Krankheit, Alter und Tod; Bereitschaft, ethische Kompetenzen zu vertiefen
- Bereitschaft zu berufsbegleitender fachlicher und persönlicher bzw. spiritueller Aus- und Weiterbildung; namentlich genannt werden hier die Studienwochen Altenpastoral, angeboten von der ARGE Altenpastoral, und die Fortbildung nonverbale Seelsorge
- Bereitschaft zu (Team-)Supervision und Intervision
- Wahrnehmung der christlichen Berufung, religiöse Praxis und Lebensgestaltung nach den kirchlichen Richtlinien
3. Beschäftigungsausmaß
- 19,5 Wochenstunden
4. Entlohnung
- Gemäß Besoldungsordnung der Diözese für Laienangestellte. Das Mindestgehalt beträgt bei 39 Wochenstunden brutto € 1.978,60, dazu kommt eventuell die Anrechnung von Vordienstzeiten.
5. Bewerbung
- Schriftlich an das Bischöfliche Ordinariat, St. Rochus-Straße 21, 7000 Eisenstadt, mit Angabe der Motive für die Bewerbung unter Beilage folgender Unterlagen:
- Lebenslauf
- Pfarramtliche Befürwortung
- Zeugnisse bzw. Bestätigungen über Schul-, Studien- und sonstige Kurs-Abschlüsse
- Bewerbungsfrist: 15. Februar 2017
6. Anstellung
- Zum ehest möglichen Zeitpunkt, wobei der erste Monat als Probemonat gilt.