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Vatikan will Kluft zwischen Morallehre und Praxis überwinden

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Arbeitspapier für die Bischofssynode im Herbst vorgestellt – Text betont Drängen vieler Bischöfe auf Gespräche bei den Themen wiederverheiratete Geschiedene, Homosexualität oder künstliche Empfängnisverhütung 

Vatikanstadt, 26.06.14 (KAP) Die katholische Kirche will über Konsequenzen, die von der Kluft zwischen kirchlichem Familienbild und Lebenspraxis vieler ihrer Gläubigen herrühen, beraten. Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten "Arbeitspapier" (Instrumentum laboris) für die Bischofssynode im Herbst hervorgeht, sehen viele Bischöfe Gesprächsbedarf etwa bei den Themen wiederverheiratete Geschiedene, Homosexualität oder künstliche Empfängnisverhütung. Zudem machten sie konkrete Vorschläge für eine Vereinfachung von Ehenichtigkeitsprozessen.

Die Kenntnis der kirchlichen Positionen zur Familie sei "allgemein eher spärlich", heißt es in dem Dokument. Auch viele Katholiken, denen sie vertraut seien, hätten Schwierigkeiten sie "ganz anzunehmen". Die Bischöfe plädieren demnach teils für behutsame Aktualisierungen oder Änderungen der kirchlichen Praxis, teils für eine bessere Vermittlung ihrer Lehre sowie eine Konzentration auf das Wesentliche.

Das 85-­‐seitige Dokument bildet den inhaltlichen Leitfaden für die zweiwöchigen Beratungen der Bischofssynode zur Familie vom 5. bis zum 19. Oktober im Vatikan. Erstellt wurde es vom Vatikan auf Grundlage einer weltweiten Befragung unter Bischofskonferenzen, kirchlichen Gruppen und vatikanischen Behörden zu Familie, Ehe und Sexualität.

Wiederverheiratete. Für den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen haben laut dem
Dokument "einige" Bischofskonferenzen vorgeschlagen, "den Weg zu einer zweiten oder dritten Ehe mit Bußcharakter" zu prüfen. Vorbild könne die Praxis einiger orthodoxer Kirchen sein. Die Nichtzulassung zu den Sakramenten, wie sie die kirchliche Lehre festlege, werde von den Gläubigen nicht verstanden. Die betroffenen Katholiken weigerten sich offenbar ihre Situation als "irregulär" anzuerkennen, so das Arbeitspapier.

Homosexualität. Viele Bischofskonferenzen fordern für die Synode zudem einen Dialog mit den Humanwissenschaften, "um eine differenziertere Sicht des Phänomens der Homosexualität entwickeln zu können".

Empfängnisregelung. Mit Blick auf die kirchliche Verurteilung der künstlichen Empfängnisverhütung wird festgehalten, dass sie heute

von der "vorherrschenden Mentalität als Einmischung in das Intimleben des Paares und Einschränkung der Gewissensfreiheit empfunden" werde. Nach dem Willen der Bischofskonferenzen solle die Synode dabei helfen, "jenseits jeden Moralismus" wieder den "tiefen anthropologischen Sinn der Moral des Ehelebens" zu entdecken.

Bestandsaufnahme. Das Arbeitspapier soll eine weltweite Bestandsaufnahme der Lebenspraxis von Katholiken und der daraus resultierenden Herausforderungen für die Kirche bieten, hebt das Synodensekretariat im Vorwort hervor. Weitere Themen sind etwa Abtreibung, die Unterstützung lediger Mütter, Gewalt und sexueller Missbrauch in Familien, Konsequenzen aus den großen Migrationsbewegungen sowie die Weitergabe des Glaubens an die jungen Generationen in religionsfernem Umfeld.

Spannunsgfelder. Widerstand gegen die kirchliche Lehre gebe es unter Katholiken "in verschiedenen Graden", insbesondere gegen die kirchlichen Positionen zu Geburtenkontrolle, Scheidung, Wiederheirat, Homosexualität, Zusammenleben ohne Trauschein, Treue und In-­‐vitro-­‐ Fertilisation, so das Dokument. Demgegenüber sei die prinzipielle Lehre über die Würde des menschlichen Lebens "weiter verbreitet" und "auch im größeren Ausmaß anerkannt".

Mit Blick auf eine Nichtigkeitserklärung von Ehen plädierten viele Bischofskonferenzen in bestimmten Fällen für die Möglichkeit, diese in bestimmten Fällen auch auf dem Verwaltungsweg herbeiführen zu können, anstelle des bislang erforderlichen Prozesses in zwei Instanzen, führt das Arbeitspapier aus. Zudem forderten sie eine Öffnung des kirchlichen Richteramtes für Laien, mehr Kompetenzen für den Ortsbischof sowie eine Senkung der Verfahrenskosten.

Auch die grundsätzliche Notwendigkeit von zwei gleichlautenden Urteilen für eine Ehenichtigkeitserklärung werde infrage gestellt. Allerdings gebe es auch Bedenken, dass dadurch die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe verwässert werde.

Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich

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